Donnerstag, 14. September 2017

Beitragslücken in der Schweiz schliessen

In der AHV können fehlende Beitragszeiten in den letzten fünf Jahre rückwirkend nachgezahlt werden.

Soweit die Beitragslücken über fünf Jahre zurückliegen, können diese durch Jugendjahre (Beiträge vom 17. Lebensjahr bis zum 20 Lebensjahr) angerechnet werden.

Für Beitragslücken vor 1979 werden Versicherte je nach Umfang der Beitragszeit in der AHV ein bis drei Zusatzjahre gutgeschrieben.

Ist man sich nicht sicher, ob die Beitragsdauer lückenlos ist oder ob der Arbeitgeber die abgezogenen Beiträge wirklich mit der Ausgleichskasse abgerechnet hat, sollte man bei seiner kontoführenden Ausgleichskasse schriftlich einen kostenlosen Kontoauszug (IK-Auszug) verlangen.




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