Gestern war ein Mandant aus Zürich bei mir. Beratungsthema war die Altesrente für besonders langjährig Versicherte. Bei der AHV will er mit 65 in die Rente.
Die deutsche Regelaltersrente beginnt bei ihm erst mit 65 und 6 Monate. Insoweit war für ihn die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 65 ohne Rentenabschläge von Interesse.
Soweit die 540 Monate noch nicht erreicht sind und nur mit Zeiten der Arbeitslosigkeit erzielbar wären, sind diese Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht zu berücksichtigen. Zuletzt hat er Arbeitslosengeld in der Schweiz bezogen.
Er hatte noch 5 Monate an Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit, die ebenfalls bei Vorlage eines Nachweises angerechnet werden können. Am Schluss fehlten noch 7 Monate Pflichtbeiträge.
Eine geringfügige Beschäftigung oder haushaltsnahe Beschäftigung kam für ihn wegen des Aufwands nicht in Frage (Trick 17).
Insoweit habe ich ihn auf die Altersrente für langjährig Versicherte mit Rentenbeginn 65 und einem Rentenabschlag von 1,8 Prozent aufmerksam gemacht. Die Altersrente für langjährig Versicherte erfordert eine Wartezeit von 35 Jahren. Der Rentenabschlag beträgt ca. 12 Euro für ihn.
Neben der Rentenberatung erfolgte noch eine Beratung in Sachen gesetzlicher Krankenversicherung bei Rückkehr als Rentner von der Schweiz nach Deutschland.